Aktuelle Entwicklungen und rechtssicherer Betrieb der Cloud-TSE

am 31.03.2021 in News gepostet.

Wir haben vor ca. 60 Minuten eine wichtige Mitteilung von unserem TSE Anbieter fiskaly bekommen. Die folgenden Informationen haben wir teilweise von fiskaly (siehe Link unten) übernommen.

!! Es besteht akuter Handlungsbedarf für alle, die unsere TSE verwenden. !!

Solltest du nicht wissen, was eine TSE ist, hier haben wir ausführlich darüber berichtet. In unserem Helpdesk findest du auch Informationen über die TSE und Lemniscus.

Die Cloud-TSE ist in Abstimmung mit den Finanzbehörden der einzelnen Bundesländer rechtssicher einsetzbar. Zum rechtssicheren Einsatz der fiskaly Cloud TSE sollten, nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden, folgende Punkte beachtet werden.

Ab 1. April 2021 müssen folgende Punkte umgesetzt sein:

  1. TSE Integration und Aufbringung der elektronischen Signaturen am Beleg
  2. Ein möglichst flächendeckender Rollout, bei dem alle Kassen mit einer TSE ausgestattet werden
  3. Beantragung §148 AO für Steuerpflichtige, welche eine cloudbasierte TSE einsetzten

Die Punkte 1 und 2 sind durch uns bereits Ende September 2020 umgesetzt worden. Leider muss Punkt 3 noch umgesetzt werden.

Hintergrund: die Zertifizierung der Cloud Anbieter, unter anderem von fiskaly, steht noch aus. fiskaly ist dazu seit Monaten mit BMF, BMWi und Länderfinanzvertretungen im engen Austausch gestanden.

Zur Antragstellung des §148 AO haben einzelne Bundesländer Schreiben bzw. Informationen publiziert. Einige Länder haben angekündigt, keine Informationen selbstständig zu veröffentlichen, da die Regelung des Bundeslandes Hessen zur Anwendung kommt. Hessen auch deswegen, weil die fiskaly Germany GmbH dort ihren Sitz hat.

Die Länder sind sich im Wesentlichen einig und Steuerpflichtige müssen bspw. dokumentieren, wann und in welchem Umfang der Rollout geplant und umgesetzt wird.

Die dafür notwendigen Unterlagen haben wir mit Hilfe der bereitgestellten Vorlagen von fiskaly für euch vorbereitet.

Antrag §148 A0 mit lemniscus und fiskaly

Wir unterstützen euch bei der Antragstellung in dem wir euch Vorlagen bereitstellen, so dass die Antragstellung problemlos und mit allen nötigen Informationen an die Finanzämter gesendet werden können.

In der folgenden Zip-Datei sind alle notwendigen Unterlagen zu finden. Das Word-Dokument muss von dem Therapeuten ausgefüllt werden. An allen uns möglichen Stellen sind Informationen oder Vorschläge hinterlegt.

Bitte die gelben Felder beachten bzw. ausfüllen wenn notwendig.

148AO-Unterlagen-lemniscus.zip

Die Finanzverwaltungen haben fiskaly gegenüber betont, dass diese Anträge wohlwollend behandelt werden. Es sind aufgrund dieser Vorbereitung schon viele Anträge von Kunden, die die fiskaly TSE einsetzen, genehmigt worden.

Weitere Informationen hier:

https://kassensichv.net/betrieb-cloud-tse/

Wir finden, dass eine professionelle, sichere, und datenschutzbewusste Praxisverwaltung kein Luxus größerer Praxen sein muss.

Wir sind der Meinung, das alltägliche Verwaltungsaufgaben rund um Terminvergabe und Rechnungsstellung nicht nervenaufreibend sein müssen.

Deshalb haben wir LEMNISCUS aus der Praxis und für die Praxis entwickelt.

Mit lemniscus bist du gut in der Zeit.

Papick G. Taboada, Geschäftsführer

Perfektion ist nicht dann erreicht,
wenn man nichts mehr hinzufügen,
sondern nichts mehr weglassen kann

— Antoine de Saint-Exupéry

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