Zum 25. Mai 2018 änderte sich das Datenschutzrecht. Seit diesem Zeitpunkt gibt es in ganz Europa einen einheitlichen Rechtsstand. In der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Rechte und die Pflichten rund um das Thema Datenschutz festgeschrieben.
Die Daten deiner Patienten gehören zu den laut dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) besonders zu schützenden Personendaten.
Jeder Therapeut in Deutschland wird sich mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzen müssen.
DSGVO ist Datenschutz, ist Vertrauen, ist Verständnis, ist Verantwortung. Aus diesem Grund ist es in den meisten Fällen mit einem Satz ausgefüllter Formulare nicht getan.
Sicherlich hat jeder schon hier und dort ein wenig aufgeschnappt: teilweise apokalyptische Beiträge in den Medien sorgen dafür, dasss die DSGVO in aller Munde ist.
Besonders medienwirksam ist es, dass sich das Strafmaß für Datenschutzverletzungen drastisch erhöht hat.
Die Klagemöglichkeit von Betroffenen (Mitarbeiter, Patienten) wird sich stark vereinfachen, und die Landesaufsichtsbehörde kann unvermutet oder durch Angabe betroffener Mitarbeiter und Patienten den Therapeuten direkt prüfen.
Der Praxisinhaber verarbeitet berufsbedingt besonders zu schützende Personendaten. Aus der analogen Welt ist der korrekte Umgang mit der Papierakte verstanden und zumindest theoretisch verinnerlicht: Akten gehören in verschließbare Schränke, dürfen nicht rumliegen, müssen mit Bedacht geführt und schliesslich auch mit Schredder entsorgt werden.
Muss ich eine Akte transportieren oder vorübergehend auf einem Schreibtisch parken, dann immer so, dass der Inhalt nicht sofort sichtbar, erkennbar ist. Dafür gibt es dann Umschläge, Mappen.
Und jetzt übertragen wir einfach das Gleiche auf die digitale Welt: Wir bekommen Regeln vorgeschrieben, an die wir uns halten müssen. Tun wir es nicht, handeln wir vorsätzlich - und das kann unangenehme Folgen haben.
Auf der folgenden Seite bietet die Firma Interev unterschiedliche Pakete zum Thema DSGVO an.
Die Grundversorgung für die Eine-Person-Praxis wird mit dem Produkt “DSGVO-Komplettpaket” abgedeckt:
In den Videos, die das Ziel haben, ein Grundwissen zum Thema DSGVO zu vermitteln, werden die folgenden Themen besprochen:
In Zusammenarbeit mit Claudia Hönig, Geschäftsführerin der Unternehmensberatung für Heilberufe, haben wir die folgenden “Kurzgeschichten” rund um das Thema DS-GVO entwickelt.
Neben der oben genannten Grundversorgung sprechen wir in den folgenden Webinaren verschiedene Themen an, die nicht von der Grundversorgung abgedeckt werden.
Achtung! Die Webinare dürfen nicht als Rechtsberatung und auch nicht als umfangreicher DSGVO-Kurs betrachtet werden.
Die Webinare werden von Zeit zu Zeit wiederholt.
Zwischen den Terminen können die Aufzeichnungen erworben werden.
Viele Therapeuten haben die Mustervorlagen von deren Berufsverbänden bekommen und benötigen eine Hilfestellung, wie diese gerade in Bezug auf Lemniscus auszufüllen sind.
Claudia erklärt in diesem Webinar am Beispiel eigener Mustervorlagen, wie diese im Sinne der DS-GVO zu verstehen und auszufüllen sind.
Voraussetzung für das Webinar ist natürlich ein Grundverständnis, was Datenschutz im Sinne der DS-GVO ist.
Diese Kurzgeschichte ist (k)eine Gruselgeschichte… Hier geht es um die notwendigen Anpassungen deiner Heilpraktiker-Homepage.
Bei der Gelegenheit wird auch das Impressum und das Thema “Disclaimer” angesprochen.
Inhalt:
In dieser Kurzgeschichte erklären wir, wie eine DS-GVO-gerechte Umsetzung Kommuniktion mit dem Patienten in der Praxis aussehen kann.
Inhalt:
Wir zeigen dir auch Lösungsmöglichkeiten zum sicheren Email-Versand von Rechnungen und Patientenschreiben.